Header Praxis

Aktuelles

 

 Liebe Patienten,

trotz Aufhebung der Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen und im Personentransportverkehr besteht weiterhin  bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen . Medizinische Masken sind für den Besuch der Praxen nicht  ausreichend. Um unerfreuliche  Diskussionen vorzubeugen bitten wir Sie sich an die Richtlinien zu halten.

Wir bitten Sie – sowohl für nicht dringliche Termine als auch bei akuten Beschwerden – uns im Vorfeld telefonisch (0228 223519) zu kontaktieren, um mit Ihnen einen passenden Termin zu vereinbaren. Diese Maßnahme dient Ihrem Schutz und soll Kontakte zu Mitpatienten begrenzen.

 

Weiterhin geltende Coronaschutzimpfung nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission:

Personen im Alter von über 60 Jahren sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einer Grunderkrankung gemäß bestehender STIKO-Empfehlung sollen eine weitere Auffrischungsimpfung (4. Impfung) erhalten, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten, z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion.

Für Auffrischimpfungen soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Dabei soll ein Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden.

Für Personen im Alter von < 60 Jahren ohne Grunderkrankung, die bereits 3 immunologische Ereigniss (davon mind. 1 Imstoffdosis) hatten, empfiehlt die STIKO vorerst keine weitere Auffrischimpfung. Diese Personengruppe würde nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weiteren Impfstoffdosis nicht nennenswert profitieren. Eine Ausnahme bildet das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, für die aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos eine weitere Auffrischimpfung bereits empfohlen ist.

Für Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte) kann es aufgrund einer nachlassenden Leistungsfähigkeit des Immunsystems (Immunoseneszenz) sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und Gefährdung individuell getroffen werden.

Kontaktieren Sie uns gerne für einen neuen Impftermin über Telefon oder Email.

Zum Impftermin bringen Sie bitte Ihren Impfausweis mit. Falls Sie zum ersten Mal in unserer Praxis gegen Covid-19 geimpft werden, bringen Sie bitte die ausgefüllten Aufklärungsbögenzum Impftermin mit. DIe Aufklärungsbögen zur Covid-19-Impfung finden Sie unter:

Infomationsportal des Robert Koch Instituts

Wir stellen Ihnen gerne auch Impfbescheinigungen mit QR-Code für den digitalen Impfausweis aus!

Die Bestimmung von Antikörpern ist weiterhin Selbstzahlerleistung.

 

Ärztlicher Kollege

Herr Michael Helmut Jost, erfahrener internistisch tätiger ärztlicher Kollege ist seit 12/21in Teilzeit in unserer Praxis tätig.

 

 

Cookie Consent mit Real Cookie Banner